URTEIL Die Kirchen dürfen weiterhin ihr eigenes Arbeitsrecht anwenden, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden – aber unter strengeren Voraussetzungen, sodass auch Ver.di sich als Sieger fühlt
Die Kirche muss das Arbeitsrecht verbindlicher gestalten und einhalten. Grundsätzlich aber haben die Richter den Dritten Weg der Kirche nicht abgeschnitten.
HEILIG Die Benediktinerin Hildegard von Bingen war ihrer Zeit stets voraus. Über achthundert Jahre später hat die Kirche das auch gemerkt – und die rebellische, ganzheitlich denkende Individualistin zur Kirchenlehrerin ernannt
Mehr als 2.500 Fundi-Christen demonstrieren am Samstag beim „Marsch für das Leben“ gegen Abtreibungen. Prominente Grußworte und ein wenig Protest begleiten sie.
Eine Gruppe prominenter Politiker und Medienmacher fordert die Fusion der beiden großen christlichen Kirchen. Ein Protestant und ein Katholik sagen: Nein!
Sie ackern 15 Stunden täglich, machen keinen Urlaub und müssen über alles Rechenschaft ablegen. Konzern-Manager? Nein, zwei Mormonen auf Mission in Deutschland.
Christlich, aber ohne Dogmen: "Publik-Forum" wird 40. Kritisch geführte Debatten demonstrieren einen christlich-selbstbewussten und lebensnahen Hintergrund.
Kein Streikrecht, keine Tarifverträge: Kirchliche Betriebe sparen sich Sozialstandards - zulasten ihrer Angestellten. Ver.di will dies per Gericht verbieten lassen.
Gesetzgeber und Gerichte haben den Konflikt ums kirchliche Arbeitsrecht bislang zugunsten der Kirchen gelöst. Für die Beschäftigten ist das nicht hinnehmbar.
Beschäftigte sprechen über die Situation in kirchlichen Unternehmen. Frank Bsirske geißelt sie auf dem Ver.di-Kongress als "vordemokratische Zustände".
Papst Benedikt XVI. kommt nach Berlin - und polarisiert. Für die taz haben sich der überzeugte Katholik Christoph Lehmann und der ebenso überzeugte Religionskritiker Philipp Möller gestritten: über Toleranz und Moral, über Staat und Kirche, über den einen Gott und das Fliegende Spaghettimonster.
RECHTSPRECHUNG Die Kirchen sind der zweitgrößte Arbeitgeber Deutschlands. Doch das staatliche Arbeitsrecht gilt hier nur eingeschränkt. Die Folgen spürte zum Beispiel der Organist Bernhard Schüth, die Kirche duldete seine neue Beziehung nicht
EVANGELISCHE KIRCHE EKD-Vertreter David Gill verteidigt die Überweisungen seitens des Staates. Man könne darüber reden, dass der Staat sich zurückziehe – aber nicht ohne Gegenleistung. Ein Ausstieg werde teuer