Das Ramelow-Urteil ist kein Anlass zur Euphorie - es schützt nur einen Abgeordneten vor einem Geheimdienst. Doch es verstärkt den Druck auf Schäuble, Überwachung von Linken zu überdenken.
Bürgerliche Fassade, fragwürdige Inhalte: In NRW warnen Innenminister und Geheimdienstchef vor Extremisten der Initiative "pro Köln", die sich ausbreiten wollen.
Mittwoch urteilt das Bundesverfassungsgericht über NRWs Verfassungsschutzgesetz - und damit auch über die Online-Durchsuchung. Spannend wird, welche Hürden aufgestellt werden.
Der Verfassungsschutz darf den Vizechef der Linksfraktion Bodo Ramelow nicht mehr überwachen. Kölner Gericht: Kein Grundsatzentscheid über das Beschatten von Linken
Das Ramelow-Urteil bedeutet nicht, dass die gesamte Linkspartei von nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Dabei ist die Partei gar nicht verfassungsfeindlich.
Lange Haftstrafen bekamen die Angeklagten des Al-Qaida-Prozesses in Düsseldorf. Dabei bewegten sich die Ermittler bei der Beweisaufnahme in einer rechtlichen Grauzone.
Die Verfassungsrichter äußern sich kritisch über das Gesetz zur
Onlinedurchsuchung in NRW. Eine der entscheidenden Fragen wird sein, ob der Computer zur Wohnung gehört.
Bundesverfassungsrichter äußern sich kritisch über Gesetz zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen. Sogar der Zugriff auf die Festplatte und die Überwachung der Tastatureingaben wäre für Beobachter möglich. Wichtige Entscheidung für Bund
Die geplanten neuen Sicherheitsgesetze bedrohen auch die Arbeit von Journalisten. Sie könnten ihren Informanten keinen Quellenschutz mehr garantieren, sagt DJV-Sprecher Hendrik Zörner
NRW hat als einziges Bundesland ein Gesetz, das erlaubt, auf privaten Computern zu schnüffeln. NRW-Verfassungsschutzchef Möller hält es für besonders rechtsstaatlich.
Ein von SPD und Grünen bestelltes Gutachten erklärt das NRW-Verfassungsschutzgesetz für grundgesetzwidrig. Der Erfolg der Internetfahndung sei gering, getroffen würden nur der „dümmste anzunehmende User“
Macht der Bundesrat unsere Landesregierung gaga? Führen nordrhein-westfälische Spitzenpolitiker etwa ein Doppelleben zwischen Berlin und Düsseldorf? Die taz dokumentiert zwei besonders krasse Fälle:
Das neue NRW-Verfassungsschutzgesetz erlaubt dem Geheimdienst, was allen anderen Behörden der Republik verboten ist: Die heimliche Online-Durchsuchung der Festplatten privater Rechner. Ist die digitale Schnüffelei das Ende der Privatsphäre – und damit verfassungswidrig?
Trotz Kritik und FDP-Parteitagsbeschluss will NRW-Innenminister Ingo Wolf den Verfassungsschutz weiter Festplatten durchsuchen lassen. Dabei wartet selbst sein Bundeskollege Wolfgang Schäuble lieber erst nötige Gerichtsurteile ab