Ramelow gucken jetzt verboten

Der Verfassungsschutz darf den Vizechef der Linksfraktion Bodo Ramelow nicht mehr überwachen. Kölner Gericht: Kein Grundsatzentscheid über das Beschatten von Linken

BERLIN/KÖLN taz ■ Bodo Ramelow darf nicht länger geheimdienstlich überwacht werden. Die Beobachtung des Vizechefs der Linken-Bundestagsfraktion durch den Verfassungsschutz sei rechtswidrig, entschied am Donnerstag das Kölner Verwaltungsgericht.

Es gab damit einer Klage Ramelows statt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz lägen nicht vor, sagte der Vorsitzende Richter Folker Stemshorn. Das gelte nicht nur für Ramelows Zeit im Bundestag seit 2005, sondern auch für die im Thüringer Landtag, in den er 1999 gewählt worden war. Dies sei ein „umfänglicher Sieg des Rechtsstaats“, sagte Ramelow.

Er forderte die Bundesregierung auf, die geheimdienstliche Beobachtung einzustellen. „Frau Merkel sollte ihren Kabinettskollegen mitteilen, dass die Wiedervereinigung bereits 17 Jahre her ist“, sagte Ramelow, „es ist Zeit, den Kalten Krieg zu beenden.“

Der Verfassungsschutz äußerte sich zunächst nicht. Seine Rechtsvertreter hatten argumentiert, das es zwar derzeit keine persönlichen Anhaltspunkte für verfassungswidrige Aktivitäten Ramelows gebe, aber einen „konkreten und verdichteten Verdacht in Bezug auf extremistische Bestrebungen“ seiner Partei. Deswegen sei eine Überwachung Ramelows aufgrund seiner „prominenten Funktionärstätigkeit“ rechtlich zulässig.

Dieser Auffassung folgte das Gericht nicht. Ausdrücklich betonte Richter Stemshorn jedoch, dass die Entscheidung kein Grundsatzurteil sei. Weder sei damit entschieden, ob die Partei Die Linke als solche ausgeforscht werden darf, noch darüber, ob Abgeordnete grundsätzlich für Beobachtungen tabu sind.

Mit einer zweiten Klage scheiterte Ramelow. Seine Forderung, ihn nicht nur über den Inhalt seiner eigenen Personalakte zu informieren, sondern ihm Auskünfte zu allen über ihn beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten Daten zu erteilen, wies das Kölner Gericht ab. Es gebe keine Verpflichtung der Behörde, ihm auch Informationen aus Sachakten und Akten anderer Personen zu geben.

Noch keine Entscheidung traf das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Beobachtung Ramelows vor dessen Parlamentszeit. Diese Frage soll in einem eigenen Verfahren verhandelt werden. Ramelow sagte, man werde sich nun auf die Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht konzentrieren, die seine Bundestagsfraktion im Sommer 2007 gegen die geheimdienstliche Beobachtung eingereicht hat. „Schließlich werden noch fünfzehn Fraktionsmitglieder überwacht“, sagte Bodo Ramelow, „wir möchten, dass Karlsruhe das beendet.“

Als erstes westdeutsches Bundesland hat das Saarland die Beobachtung der Linken eingestellt. Es gebe keine Anhaltspunkte mehr für ein verfassungswidriges Wirken der Partei, hieß es am Mittwoch zur Begründung. Bereits im Herbst 2007 hatte der Verfassungsschutz an der Saar die Akte zum Bundesvorsitzenden der Linken und früheren Ministerpräsidenten Oskar Lafontaine geschlossen.

PASCAL BEUCKER, DANIEL SCHULZ

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