Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden: Die Verkehrssenatorin kann das illegale, aber meist geduldete Gehwegparken nicht einfach akzeptieren.
Die Anmelderin einer Kundgebung gegen Racial Profiling muss 250 Euro Strafe bezahlen, weil sie nicht rechtzeitig Auflagen verkündet hat. Ihr Anwalt hält die Regel für unsinnig