Weil er eine Kundgebung gegen Zwangsräumungen organisiert haben soll, musste ein Bremer vor Gericht. Der Richter sprach ihn nun frei. Auch die Aussagen von Polizisten hatten ihn entlastet
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden: Die Verkehrssenatorin kann das illegale, aber meist geduldete Gehwegparken nicht einfach akzeptieren.