Der Senat befürwortet ein totales Rauchverbot in Kneipen und Gaststätten, wünscht sich aber vor allem eine bundeseinheitliche Regelung. Nun soll beraten werden, wie man dies am effektivsten erreichen kann
Kleine Raucherkneipen müssen laut Urteil des Verfassungsgerichts auf "zubereitete Speisen" verzichten. Doch die Behörden drücken sich um eine Definition.
Das Bundesverfassungsgericht erlaubt das Rauchen wieder, und schon am selben Tag belagert die Journaille bereits die Berliner Kneipe einer Klägerin – mit sehr seltsamem Ergebnis. Ein Ortstermin
Raucher dürfen sich nicht zu früh freuen: Das Verfassungsgericht hält ein vollständiges Rauchverbot in allen Gaststätten für zulässig. Genau darüber diskutiert nun die SPD.
Wer künftig rauchen will, mussl in der Kneipe auf "zubereitete Speisen" verzichten. Dazu gehören nach Ansicht von Juristen auch Bockwurst und Buletten.
Am Mittwoch entscheidet das Verfassungsgericht über das Rauchverbot in Kneipen. Vieles deutet darauf hin, dass die Berliner Regelung eingeschränkt wird.
Einmal hatte der Raucher das Tempo der Welt negiert, nun half ihm die Zigarette, das Tempo der Welt erträglich zu finden: In der Kabinettausstellung „Total Manoli? – Kein Problem“ im Jüdischen Museum Berlin wird die Zigarette zum Indiz der Moderne
Die Schonfrist für Raucher ist vorbei - theoretisch. Zwar soll seit 1. Juli der Nichtraucherschutz durchgesetzt werden, doch das Personal fehlt. Einige Bezirke verzichten komplett auf Kontrollen in Gaststätten, andere werden nur nach Beschwerden aktiv.
Ab heute wird Qualmen in Kneipen teuer. Theoretisch - denn die Bezirke haben zu wenig Personal, um den Nichtraucherschutz wirksam zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden.
Bis zum 1. Juli will der Berliner Verfassungsgerichtshof über das Rauchverbot in kleinen Kneipen entscheiden. Manches deutet darauf hin, dass das umstrittene Gesetz gelockert werden muss.
Nach drei Monaten Rauchverbot ziehen Kneipiers eine negative Bilanz. Umweltsenatorin Lompscher (Die Linke) will am Gesetz dennoch nichts ändern. Die Übergangsfrist sei aber zu lang gewesen