ORGANSPENDEPROZESS Göttinger Arzt hat Patientendaten falsch übermittelt und dadurch weniger Kranken zu einem Spenderorgan verholfen. Das ist moralisch verwerflich, aber keine Straftat, sagt das Gericht
Zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten – und schon hat man eine neue Leber. An der Göttinger Uniklinik sollen Patienten mit Geld schneller an neue Organe gekommen sein.