Der Paragraf 219a wurde vor einem Jahr abgeschafft. Ärzt*innen dürfen über Schwangerschaftsabbrüche aufklären. Kriminalisiert werden diese weiterhin.
Vor achteinhalb Jahren wird Abiturient Jonas nach einer Erkältung zum Pflegefall, er leidet an ME/CFS. Seine Familie kämpft für eine wirksame Therapie.
Krankenkassen müssen keine weiteren Gutachten einholen, wenn Patienten nicht mit dem Ergebnis einverstanden sind. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen. Geklagt hatte ein Mann wegen Impotenz nach einer Beschneidung