Grünes Licht für Straßenkunst
Mannheimer Verwaltungsgerichtshof entschied: Straßenkunst ist weder „erlaubnispflichtig“ noch fällt sie unter das Ladenschlußgesetz / Heidelberg muß sich über Grundrecht auf Freiheit der Kunst belehren lassen ■ Aus Karlsruhe Rolf Gramm