■ Personalrat will Rizz-Rausschmisse gerichtlich überprüfen lassen / Nach OWI steht sieben weiteren festen Mitarbeitern die „Beendigung der Tätigkeit“ bevor
Bundesarbeitsgericht korrigiert eigene Rechtsprechung / „Neue Beweglichkeit“ wird mit Erzwingungsstreik gleichgesetzt / Warnstreiks in der Praxis sind nicht von Erzwingungsstreiks zu unterscheiden ■ Von Martin Kempe