piwik no script img

Gewerkschaft verliert Kontrolle

Kassel (ap) - Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat entschieden, daß die Gewerkschaften kein generelles Aufsichts- und Kontrollrecht über die Beziehungen zwischen dem einzelnen Betriebsrat und dem Arbeitgeber haben. Die Gewerkschaft kann deshalb eine Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber selbst dann nicht anfechten, wenn die Vereinbarung gegen den Tarifvertrag verstößt. Das gilt auch für Einzelarbeitsverträge, die im Widerspruch zum Tarifvertrag stehen. Das Gericht wies jetzt in letzter Instanz den Antrag der Industriegewerkschaft Druck und Papier zurück, eine Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeit- und Pausenregelung in einem Druckereiunternehmen für unwirksam zu erklären. (AZ: Bundesarbeitsgericht 1 ABR 75/86).

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen