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Gegendarstellung

■ Radio-Bremen-Intendant Klostermeier: Ohne Arbeitsvertrag kein „Rausschmiß“

In der Ausgabe vom 5. Oktober 1988 werden in dem Artikel mit der Überschrift „Radio Bremen feuert Personalrat“ falsche Behauptungen aufgestellt, die ich wie folgt richtig stelle:

1. In dem Beitag wird behauptet, daß der Freie Mitarbeiter Otmar Weber bei Radio Bremen „rausfliegen“ soll und daß er die Kündigung seines Arbeitsvertrages erhalten habe. Diese Behauptung ist falsch.

Richtig ist vielmehr Folgendes:

Herr Otmar Weber besitzt keinen Arbeitsvertrag mit Radio Bremen, der hätte gekündigt werden können. Er ist für Radio Bremen als Freier Mitarbeiter überwiegend für die Sendung „Rizz“ tätig. Da diese Sendung zum 31. Dezember 1988 eingestellt wird, bestand für Radio Bremen auf Grund des mit der Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifvertages die Verpflichtung, die Beendigung seiner Tätigkeit für diese Sendung mitzuteilen. Herr Weber bleibt im übrigen als Freier Mitarbeiter für Radio Bremen tätig.

2. Weiter wird behauptet, daß Radio Bremen den Kündigungsschutz des Personalratsmitgliedes Otmar Weber mißachtet hat.

Auch diese Behauptung ist falsch.

Richtig ist vielmehr, daß Herr Weber als Freier Mitarbeiter Mitglied des Personalrates von Radio Bremen ist.

Karl-Heinz Klostermeier, Intendant von Radio Bremen.