piwik no script img

Gegendarstellung

■ Radio-Bremen-Intendant Klostermeier: Ohne Arbeitsvertrag kein „Rausschmiß“

In der Ausgabe vom 5. Oktober 1988 werden in dem Artikel mit der Überschrift „Radio Bremen feuert Personalrat“ falsche Behauptungen aufgestellt, die ich wie folgt richtig stelle:

1. In dem Beitag wird behauptet, daß der Freie Mitarbeiter Otmar Weber bei Radio Bremen „rausfliegen“ soll und daß er die Kündigung seines Arbeitsvertrages erhalten habe. Diese Behauptung ist falsch.

Richtig ist vielmehr Folgendes:

Herr Otmar Weber besitzt keinen Arbeitsvertrag mit Radio Bremen, der hätte gekündigt werden können. Er ist für Radio Bremen als Freier Mitarbeiter überwiegend für die Sendung „Rizz“ tätig. Da diese Sendung zum 31. Dezember 1988 eingestellt wird, bestand für Radio Bremen auf Grund des mit der Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifvertages die Verpflichtung, die Beendigung seiner Tätigkeit für diese Sendung mitzuteilen. Herr Weber bleibt im übrigen als Freier Mitarbeiter für Radio Bremen tätig.

2. Weiter wird behauptet, daß Radio Bremen den Kündigungsschutz des Personalratsmitgliedes Otmar Weber mißachtet hat.

Auch diese Behauptung ist falsch.

Richtig ist vielmehr, daß Herr Weber als Freier Mitarbeiter Mitglied des Personalrates von Radio Bremen ist.

Karl-Heinz Klostermeier, Intendant von Radio Bremen.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen