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Duve gewinnt gegen Rowohlt

Lübeck (taz) - Der SPD-Bundestagsabgeordnete und „Rororo aktuell„-Herausgeber Freimut Duve muß beim Rowohlt Verlag weiterbeschäftigt werden. Das für den Verlagsort Reinbek zuständige Arbeitsgericht Lübeck entschied gestern, die gegen ihn ausgesprochene Kündigung sei unwirksam. Die Geschäftsführung des Verlages hatte ihrem Mitarbeiter Duve fristgerecht zum 1.Juni 1989 mit der Begründung gekündigt, das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und Verlagsleiter Michael Naumann sei gestört.

Die schriftliche Urteilsbegründung erfolgt erst später. In der mündlichen Verhandlung deutete sich jedoch an, daß das Gericht dem Begehren der Verlagsleitung schon aus formalen Gründen nicht folgen wollte. Dabei spielte Duves Status als Bundestagsabgeordneter eine Rolle: Laut Abgeordnetengesetz darf einem „Mandatsträger nur aus „wichtigem Grund“ und nur außerordentlich gekündigt werden, das Schreiben der Verlagsleitung stellt jedoch eine ordentliche Kündigung dar und führt keinen solchen „wichtigen Grund“ an.

Rowohlt-Anwalt Frank Woltereck kündigte gegenüber der taz bereits an, es sei wahrscheinlich, daß der Verlag in die Berufung gehen werde. Er werde auch überprüfen, ob eine neue, diesmal rechtlich wasserdichte Kündigung erlassen werde.

usche

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