■ Türkischer Schweißer darf weiter auf der Seebeck-Werft arbeiten / Werftvorstand hatte ihm dreimal gekündigt, weil er zu spotanem Streik aufgerufen haben soll
■ Bundesarbeitsgericht bestätigt Entlassung eines HIV-Infizierten / Aus formalen Gründen keine Grundsatzentscheidung über Kündigungsschutz bei HIV / Kopfschütteln auf der Pressebank