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Gewerkschaft gewinnt vor Gericht

Das Recht eines Betriebsrats, in Streitfragen mit der Unternehmensführung einen gewerkschaftlichen Sachverständigen hinzuzuziehen, ergibt sich aus seinem Mitbestimmungsrecht in allen ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Darauf verwies das Berliner Landesarbeitsgericht am Freitag in seiner Begründung zu einem Beschluß vom 2. März 1989. Das Gericht hatte damals zu entscheiden, ob der Betriebsrat eines Pralinenherstellers für die gewünschte Umstellung des geltenden Zeitlohnsystems mit Stunden- und Monatslöhnen auf ein leistungsbezogenes Prämienlohnsystem einen Gewerkschaftsexperten in das Unternehmen holen darf. In dem vorliegenden Fall muß die Firma dem Experten für drei Tage ein Zutrittsrecht gewähren.