Plädoyers im Hacker-Prozeß
Bundesanwaltschaft im Celler Gericht: KGB konnte nicht in westliche Computer eindringen / Trotzdem Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren gefordert / Einen Schaden für die BRD kann auch der Ankläger nicht erkennen ■ Aus Celle Jürgen Voges
9.2.1990