Der sächsische Verfassungsgerichtshof entscheidet, dass bei der Landtagswahl 30 AfDler antreten können – und bestätigt die vorherige Entscheidung im Eilverfahren.
Viele AfD-Kandidat*innen dürfen zu den Wahlen in Sachsen nicht antreten. Die Richter in Karlsruhe ändern nichts daran – denn die Partei kämpft mit Formfehlern.