Das Amtsgericht verurteilt eine Altenpflegerin, weil sie eine 84-jährige Heimbewohnerin misshandelt hat. Die Heimleitung half bei der Aufklärung nicht mit
Bayern senkt die sprachlichen Hürden für PflegerInnen aus dem Ausland. Sie dürfen als Fachkräfte anfangen – auch wenn sie noch nicht fließend Deutsch sprechen.