Weil die russische Regierung immer wieder LGBTI-Demos verbietet, gab es nun ein Urteil dazu. Die Verbote seien Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit.
Die Versammlungsfreiheit sei „völlig unverhältnismäßig eingeschränkt“, so Amnesty. Es dränge sich der Verdacht auf, das lästige Proteste unterdrückt werden sollten.
Die Karlsruher Richter entschieden am Samstag, dass der „polizeiliche Notstand“ nicht hinreichend belegt worden sei. In der Nacht zum Samstag blieb es in Heidenau ruhig.
Jede noch so friedliche Kundgebung wird in Niedersachsen polizeilich überwacht. Wurden Daten von Demonstranten an den Verfassungsschutz weitergeleitet?