Wer im Netz Speicherplatz anbietet, haftet in bestimmten Fällen für Rechtsverletzungen. Der Bundesgerichtshof verschärfte nun die Prüfungspflichten für Plattformbetreiber.
Künstler und Produzenten wollen das Monopol der Verwertungsgesellschaft brechen. Das Startkapital für eine „faire Alternative“ ist so gut wie zusammen.
Die Musiker Thom Yorke und Nigel Godrich haben mehrere Alben vom Musikdienst Spotify heruntergenommen. Der Dienst bezahle neue Musiker schlecht, sagen sie.
Wissenschaftliche Arbeiten und vergriffene Bücher und Filme ohne Rechteinhaber können nun online zugänglich gemacht werden. Das entschied nun der Bundestag.
Godfrey Svartholm Warg, Mitgründer von Pirate Bay, wurde zu einer weiteren Gefängnisstrafe verurteilt. Er behauptete, der Hackerangriff sei ferngesteuert erfolgt.
Erst wurde die Streaming-Plattform Movie2k abgeschaltet. Nun leitet die Hompage auf die Piratenpartei weiter. Diese verweisen wiederum auf ihr Wahlprogramm.
Leistungsschutzrechte für Tonträger sind nun bis 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung gültig. Kritik kommt vom Verband unabhängiger Musikunternehmen.
In Webseiten eingebundene Onlinevideos könnten nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs Urheberrechte verletzen. Die Folgen für Nutzer sind umstritten.
Das Einbinden von Videos kann im Netz unter Umständen Urheberrechte verletzen, meint der Bundesgerichtshof. Eine Entscheidung wird für Mitte Mai erwartet.