Ein islamistischer Gefährder darf abgeschoben werden, obwohl ihm in Tunesien womöglich ein Todesurteil droht. Grund sind „drohende terroristische Aktivitäten“.
Frankreichs Regierung schockiert Hilfsorganisationen damit, Migranten auch in Notunterkünften kontrollieren zu wollen. Doch deren Betreiber wehren sich.
Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein setzen bei der Unterbringung von Flüchtlingen auf eine Überwachungssoftware. Kritiker sehen massive Datenschutzverstöße