Die Gerichtsentscheidung, dass das Medikament Natrium-Pentobarbital nicht privat aufbewahrt werden darf, ist richtig. Es könnte in falsche Hände geraten.
Die Frau redete auf die Apothekerin ein, um ihren Frust los zu werden. Die Apothekerin blieb ruhig und bestimmt. Es war ein erster Schritt zur Heilung.