In einem nordgriechischen Bergdorf steht die Zeit still. Die Gesprächsthemen sind tiefgehend, Fürsorge selbstverständlich. Aber hier für immer bleiben?
Urlaub verjährt nicht automatisch nach drei Jahren, urteilt das Bundesarbeitsgericht – es sei denn, es gab rechtzeitig eine Aufforderung, ihn zu nehmen.