Im Rechtsstreit um seine Auslieferung an die USA darf Julian Assange Berufung einlegen. Damit geht das Tauziehen vor dem höchsten britischen Gericht weiter.
Die US-Anwältin fordert eine Neueinschätzung zum psychischen Zustand des Wikileaks-Gründers Assange. Die war bei der Ablehnung der Auslieferung relevant.
Der Wikileaks-Gründer ist ein Aufklärer – dennoch lehnt die britische Justiz seine Freilassung ab. Das untergräbt die Pressefreiheit und das Ansehen des Westens.
Am Montag endet der Auslieferungsprozess in London. Frank Heinrich (CDU) hätte sich gewünscht, dass sich die Bundesregierung für Julian Assange einsetzt.