Mit der Aktion „Von Schabbat zu Schabbat“ will die CDU jüdisches Leben abbilden. Doch Jüdinnen und Juden sind nur Projektionsfläche deutscher Folklore.
Rechtsreferendarinnen in Hessen dürfen nicht mit Kopftuch ins Gericht, wenn sie den Staat repräsentieren. Das ist rechtens, hat Karlsruhe nun entschieden.