Der Bundestag kann das Heizungsgesetz diese Woche nicht beschließen. Ein CDU-Abgeordneter war mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich.
Die russische Föderation hat zugestimmt, dass der Politiker das Amt antreten kann. Lambsdorff sagte, er wolle „den Gesprächsfaden nicht abreißen lassen“.