Plan für kommunale Wärmeplanung: Bedenken beim Datenschutz

Das Bauministerium bereitet ein Gesetz zur Wärmeplanung vor: Die Länder sollen Pläne zur Wärmewende liefern. Die FDP bemängelt „Datensammelwut“.

Klara Geywitz (SPD), Bundesministerin für Bau und Wohnen Foto: Michael Kappeler/dpa

BERLIN taz Eine Nummer kleiner ging es für die Bild-Zeitung nicht. „Habeck plant den nächsten Heiz-Hammer“ titelte das Boulevardblatt in seiner Mittwochsausgabe. Im Bericht geht es nicht um die Reform des Gebäudeenergiegesetzes, über das die Ampelregierung seit Wochen erbittert streitet, sondern um einen Gesetzentwurf für die kommunale Wärmeplanung. Die Bild wittert dort schon den nächsten Skandal: Eine „Art Heiz-Polizei“.

Der Referentenentwurf, der auch der taz vorliegt, ist derzeit noch in der Ressortabstimmung. Die Federführung lag, anders als es die Bild suggeriert, aber nicht in Habecks Wirtschaftsministerium, sondern im SPD-geführten Bauministerium. Die Bauministerin Klara Geywitz reagierte auch prompt auf Twitter: Ihr Ministerium arbeite „mit Hochdruck (aber ohne Hammer) an den Grundlagen für eine kommunale Wärmeplanung. Das schafft Sicherheit für Hausbesitzer und Kommunen bei der Modernisierung der Heizungssysteme.“

Der Gesetzentwurf beinhaltet im Kern folgendes: Die Bundesländer sollen dazu verpflichtet werden, Wärmepläne zu erstellen, um bis zum Jahr 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung sicherzustellen. Konkret heißt das: Großstädte (mehr als 100.000 Einwohner) sollen diese Wärmepläne bis Ende 2026 fertig haben, kleinere Gebiete (mehr als 10.000 Einwohner) bis Ende 2028. Zahlreiche Kommunen tun das jetzt schon. Mit dem Gesetz solle zudem das Ziel verankert werden, „bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen“.

Die Bundesländer können diese Aufgabe auch an die Kommunen übertragen. Diese sollen Angaben machen, wie in konkreten Gebäuden oder Unternehmen geheizt und wie viel Energie verbraucht wird. Dafür sollen Daten ermittelt werden. Etwa „gebäudescharfe jährliche Endenergieverbräuche leitungsgebundener Energieträger der letzten drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr“. Oder auch: Informationen zu einzelnen Gebäuden und Wärmenetzen.

Das Bauministerium stellt jedoch klar: „Die Daten werden hierbei entgegen der Darstellung bei Bild nicht bei den Bürgerinnen und Bürgern erhoben, sondern bei den Betreibern der Energieinfrastrukturen, denen diese Daten ohnehin vorliegen.“

Dennoch scheinen sich innerhalb der Ampelregierung erste Konflikte abzuzeichnen. Das Medienhaus Table Media schrieb etwa, dass die FDP die Ressortabstimmung im Kabinett blockiere. Die Liberalen hätten vor allem Vorbehalte gegen eine Umsetzungspflicht und wollten keine zusätzlichen Fördermittel vom Bund zur Verfügung stellen. Das Finanzministerium möchte sich auf taz-Nachfrage nicht „zu regierungsinternen Abstimmungen“ äußern.

Der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Michael Kruse, sagte der taz: „Es ist klug, erst eine kommunale Wärmeplanung zu machen und dann ein Gebäudeenergiegesetz darauf aufzubauen.“ Diesen Fehler solle „die Ampel im parlamentarischen Verfahren heilen“. Doch auch er kritisierte scharf: „Die Datensammelwut des Staates bis ins kleinste Detail ist für die Energieversorgung der Zukunft nicht erforderlich, wir werden sie deshalb nicht mitmachen.“

Karoline Otte von der Grünen-Fraktion kann die Aufregung nicht verstehen. „Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Vorhaben für die Wärmewende, das sehen FDP und Union eigentlich auch so“, sagte sie der taz. „Es geht darum, sich einen Überblick zu verschaffen, welche Heizungsarten und Wärmequellen genutzt werden, nicht darum, wer genau welche Heizung im Keller stehen hat.“ Wenn die Verbändeanhörung starte, könne man „Datenschutzbedenken nochmal genauer diskutieren“.

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