In der Affäre um die vermeintliche Homosexualität des „Tagesschau“-Sprechers Jens Riewa stimmte der Quer-Verlag einem Vergleich zu. 5.000 Mark Schmerzensgeld für gute Zwecke soll er zahlen ■ Von Jan Feddersen und Reinhard Krause
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Jan Feddersen / Krause