ANTIFA Die Staatsanwaltschaft Dresden hält Aufrufe zur Blockade des Naziaufmarschs am 13. Februar weiterhin für strafbar, will vorerst aber keine Plakate mehr beschlagnahmen
In Bayern soll eine Lehrerin verlangt haben, im Unterricht Hakenkreuze zu zeichnen. Im Prozess um einen Faschoüberfall, wird eine junge Frau beschuldigt, sich ein Hakenkreuz selbst auf die Haut geritzt zu haben.
Nun hat die sächsische Korruptionsaffäre eine Aktenaffäre. Die Linke zeigt die Staatsanwaltschaft an, weil geheim zu haltende Akten an die Presse und an Beschuldigte gehen.
Generalbundesanwältin hat die Akten geprüft, hält sich aber mangels „besonderer Bedeutung“ für nicht zuständig. Dabei hatte der sächsische Verfassungsschutz noch Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung gesehen
Sächsische Justiz will in der Korruptionsaffäre über sich selbst aufklären, obwohl niemand weiß, wem man noch trauen kann. Ein Amtsgerichtspräsident aus Baden-Württemberg darf aufpassen, hat aber keine Befugnisse. Linkspartei übt heftige Kritik