Hakenkreuze auf Haut und Papier: Schüler sollten "Arier" malen
In Bayern soll eine Lehrerin verlangt haben, im Unterricht Hakenkreuze zu zeichnen. Im Prozess um einen Faschoüberfall, wird eine junge Frau beschuldigt, sich ein Hakenkreuz selbst auf die Haut geritzt zu haben.
BAYREUTH/HAINICHEN dpa/ap Eine Lehrerin aus Bayern steht unter Verdacht, ihre Schüler im Unterricht zum Malen von Hakenkreuzen angehalten zu haben. Laut Staatsanwaltschaft Bayreuth wird gegen die Leiterin einer Grundschule in der Gemeinde Burghaig wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Bis zur Klärung der Vorwürfe wird die 59-Jährige nicht mehr im Schuldienst eingesetzt. Nach Medienberichten wurden Eltern auf Hakenkreuze in den Heften ihrer Kinder aufmerksam. Diese gaben an, ihre Lehrerin habe sie im Religionsunterricht aufgefordert, die Symbole zu malen. Auch sollten sie "arische" und "nicht arische" Menschen malen. Die Lehrerin soll bereits nach massiven Beschwerden von Eltern über ungewöhnliche Unterrichtsmethoden von der Schule abberufen worden sein.
Im Prozess um einen tatsächlichen oder vorgetäuschten Neonazi-Überfall im sächsischen Mittweida hat die Angeklagte zum Auftakt keine Angaben zur Sache gemacht. Ihr Verteidiger wies aber den Vorwurf der Lüge erneut zurück. Am Rande der nichtöffentlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Hainichen sagte er am Dienstag, seine Mandantin habe sich während der Ermittlungen umfassend geäußert. Weil sie dennoch angeklagt worden sei, sage sie selbst nun erst einmal nichts mehr.
Der Fall sorgte bundesweit für Entsetzen, weil angeblich zahlreiche Anwohner von Mittweida von ihren Balkonen aus den Vorfall beobachtet hatten, ohne einzuschreiten. Die Region Mittweida gilt seit längerem als ein Schwerpunkt der rechtsextremistischen Szene in Sachsen.
Die Staatsanwaltschaft wirft der 18-Jährigen vor, einen Überfall von Rechtsextremisten vorgetäuscht zu haben. Die damals 17 Jahre alte Jugendliche hatte Ende 2007 Anzeige erstattet und angegeben, vier Neonazis hätten sie in Mittweida auf einem Parkplatz attackiert und ihr ein Hakenkreuz in die Hüfte geritzt, nachdem sie einem Aussiedlerkind zu Hilfe geeilt sei.
Ihr Anwalt sagte vor Journalisten, er habe in seiner Erklärung zu Prozessbeginn deutlich gemacht, dass die Anklage haltlos sei. "Da ist nichts dran", hob er hervor. "Es hat diesen Angriff von glatzköpfigen Männern gegeben." Zugleich kritisierte der Verteidiger erneut die Ermittlungen als fragwürdig.
Die Ermittler hielten die Angaben der Jugendlichen zunächst für glaubwürdig. So schloss auch ein erstes rechtsmedizinisches Gutachten eine Fremdverletzung nicht aus. Später kamen Zweifel an der Darstellung des vermeintlichen Opfers auf. Die Staatsanwaltschaft ist inzwischen überzeugt, dass sich die Angeklagte die Verletzungen selbst zugefügt hat.
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