Das Bekenntnis zum „Schutz des ungeborenen Lebens“ richtet sich nur an Frauen, die abtreiben wollen/ Frauen mit Kindern vermissen den „Schutz des geborenen Lebens“/ Ab dem zweiten Lebensjahr versiegen alle staatlichen Hilfen ■ Von Martina Habersetzer
■ Die Richter des Bundesgerichtshofes müssen sich nicht in die Paragraph-218-Diskussion einmischen/ Besser wäre es sowieso, wenn sie sich zu diesem Zeitpunkt raushielten/ Die strittige Sachfragen sollen im November erörtert werden
■ Bundesgerichtshof verhandelt über Urteil im Abtreibungsprozeß gegen Horst Theissen/ Revisionsverfahren beginnt heute in der Frage, war die Kammer rechtmäßig besetzt, als sie Befangenheitsanträge gegen Richter als unbegründet zurückwies