Sie handelte aus unabhängigem Rechtsempfinden: Mit ihrem Spruch gefährdet Shirley Kram die mühsam ausgehandelte Einigung zwischen den USA und Deutschland, zwischen Opferanwälten und deutscher Wirtschaft
Hätte Gary Lauck in Deutschland bloß ein paar Kilo Haschisch unter die Leute gebracht, befände er sich als US-Bürger längst wieder auf freiem Fuß. Doch der Mann, der jahrelang Deutsche mit nazistischem Propagandamaterial versorgte, muß die vier Jahre Gefängnis absitzen, die das Hamburger Landgericht vor knapp zwei Jahren gegen ihn verhängte – wegen fortgesetzter Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhaß. Die deutschen Behörden wollen Lauck – anders als sonst bei Ausländern üblich – nicht vor Ede der Strafe freilassen, um nicht in den Verdacht zu geraten, Nazis zu milde zu behandeln. Doch ist das auch rechtsstaatlich und im Einklang mit dem Gebot der Meinungsfreiheit? Ein Essay ■ Von Horst Meier
■ Im Bereich Internet-Software laufen noch andere Ermittlungen der Kartellbehörden gegen Microsoft. Die Urteile könnten das Unternehmen in seiner Expansion im Netz behindern
■ Die Jury hat entschieden: Der Rechtsradikale Timothy McVeigh ist Urheber des Attentats in Oklahoma City, bei dem 168 Menschen starben. Über das Strafmaß wird ab heute verhandelt Von Peter Tautfest