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An der Disco-Tür abgewiesen
Ein Deutsch-Türke klagt gegen einen Wirt, weil er nicht in dessen Diskothek hinein durfte. Im Gegenzug will der Gastronom den 35-Jährigen wegen Rufschädigung belangen. Beides könnte nun platzen – wegen eines Formfehlers
Ausgabe vom
25.10.2008
,
Seite 25,
Nord Aktuell
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