Der Streit um den Berliner Chefanklägerposten geht weiter. Weil die unterlegene Bewerberin klagt, kann Margarete Koppers das Amt vorerst nicht antreten.
Die Berliner Bildungsverwaltung setze ein Urteil zu Teilzeitarbeit nicht um, kritisieren BeschäftigtenvertreterInnen. Dabei verlangt die Verwaltung selbst Frauenförderung.