Nur wenige Schüler*innen mit Förderbedarf gehen auf Gymnasien, viele dagegen auf Integrierte Gesamtschulen. Nun haben Schulleiter*innen einen Brandbrief geschrieben.
„Wegweisend“ sei die Aufarbeitung der Einrichtung für Menschen mit Behinderungen, sagen die AutorInnen. Am vergangenen Donnerstag trafen sie sich mit Betroffenen.
Eine Bremer Schulleiterin klagte dagegen, dass ihr Gymnasium geistig behinderte Kinder beschulen muss, aber das Gericht folgte ihrer Argumentation nicht.
Hamburger Behörden unterscheiden nicht zwischen Pflegekindern mit und ohne Behinderung. Das kann potenzielle Pflegeeltern abschrecken – und für Kinder das Heim bedeuten.
Der Grad der Behinderung ist entscheidend für den Anspruch auf Leistungen. Behördenmitarbeiter prüfen Fälle nur vom Schreibtisch aus und liegen oft falsch.
Für Träger der Behindertenhilfe ist Inklusion Programm. Doch in ihren Leitungsgremien sitzen kaum Menschen mit Beeinträchtigung. Das könnte sich jetzt ändern.