■ Der Bauer Walter Bathe wurde wegen unlauteren Wettbewerbs und Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz zu 4.000 Mark Geldstrafe verurteilt / Er hatte für „naturgedüngte“ Erdbeeren geworben, obwohl er auf seinen Feldern auch synthetischen Dünger verwandte
■ „Gartenfreund“ Bücking muß nach einjähriger Probezeit seine Gröpelinger Parzelle räumen / Vereinsvorstand: Kandidat für „Ordnung im Vereinsgebiet“ ungeeignet