■ Entscheidung nach langer, teils makaberer Verhandlung: Honecker bleibt in Haft/ Verteidigung: „Hier wird von Menschenwürde offenbar nicht viel gehalten“
■ Das Gericht stellte das Verfahren gegen Willi Stoph vorläufig ein und trennte es ab/ Möglicherweise ist auch Mielke aus gesundheitlichen Gründen bald nicht mehr dabei
■ Die Anklage gegen Honecker wirft enorme juristische Probleme auf/ Das Gericht muß nach DDR-Recht urteilen – oder „übergeordnete Rechtsgrundsätze“ einführen
■ Honecker wird innerhalb der nächsten zwei Jahre haft- und verhandlungsunfähig/ Verteidiger drängen auf Aufhebung des Haftbefehls und Nichteröffnung des Prozesses