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Zeuge belastet Ex-DDR-Richterin

Berlin (dpa) — Im ersten Rechtsbeugungsprozeß gegen frühere DDR- Richter hat ein Zeuge am Donnerstag vor dem Berliner Landgericht die angeklagte 28jährige Ex-Arbeitsrichterin belastet. Ein leitender Senatsrat der Justizverwaltung erklärte, in einem Bewerbungsgespräch für eine Richterstelle habe die Angeklagte eindeutig erklärt, sie habe sich seinerzeit bei ihrer Entscheidung der Anweisung des mitangeklagten Oberrichters gebeugt. Die Juristin habe „durchaus glaubwürdig“ gewirkt, als sie sich bezichtigte, gegen ihre eigene Überzeugung geurteilt zu haben.

Die frühere Arbeitsrichterin und ein 63jähriger mitangeklagter Oberrichter des Stadtbezirksgerichts Berlin-Mitte bestreiten den Vorwurf der Rechtsbeugung. Die Richterin hatte betont, sie habe sich bei der Abweisung der Kündigungsklage eines Gewerkschaftsmitgliedes im Oktober 1989 in Gesprächen mit dem Oberrichter von dessen Rechtsauffassung überzeugen lassen. Erst nach der Wende seien ihr Zweifel gekommen. Sie habe sich Vorteile bei der Bewerbung versprochen, indem sie ihre Zweifel in den Zeitraum der Entscheidung zurückverlegte.

Nach den Angaben des Zeugen hat die Angeklagte dagegen in mehreren Bewerbungsgesprächen ihre inneren Konflikte geschildert. Sie habe „eindeutig“ gesagt, sie hätte sich schon damals gegen die Weisung des Oberrichters „aufgebäumt“. Ihre Rechtfertigung, sie habe sonst mit beruflichen Konsequenzen rechnen müssen, schien dem Senatsrat plausibel, „weil die Weisungsmethoden der DDR-Justiz ohne Sanktionen nicht funktioniert hätten“.