Europäischer Gerichtshof erklärt Betrieb der Blöcke I und II des Atommeilers für rechtswidrig / Jo Leinen prüft „Einstweilige Verfügung“ / Französische Regierung fühlt sich nicht an die Entscheidung gebunden ■ Von Gerd Rosenkranz
■ Alle reden vom Binnenmarkt - aber einige arbeiten auch schon daran: weit entfernt jeder demokratischen Kontrolle werden bereits die Räume im Haus Europa verteilt
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