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Arid U.Attentäter soll nicht vor US-Gericht

Der mutmaßliche Attentäter vom Frankfurter Flughafen wird in Deutschland vor Gericht gestellt, glaubt der Anwalt von Arid U. Einer eigenen Anklage in den USA zum Trotz.

Festnahme nach dem tödlichen Anschlag auf dem Frankfurter Flughafen: Arid U. wurde in den USA wegen zweifachen Mordes angeklagt. Bild: dpa

BERLIN taz | Der Anwalt des mutmaßlichen Attentäters vom Frankfurter Flughafen geht nicht davon aus, dass sein Mandant Arid U. in den USA vor Gericht gestellt wird. Nach seiner Auffassung seien „ausschließlich deutsche Gerichte zur Aburteilung des Vorfalls zuständig“, sagte Rechtsanwalt Jens Jörg Hoffmann der taz.

Auch ein Auslieferungsersuchen der US-Behörden liege nicht vor und würde nach seiner Einschätzung auch "abschlägig beschieden werden", so Hoffmann weiter. Zuvor hatte die US-Bundesanwaltschaft in New York mitgeteilt, Anklage gegen Arid U. wegen Doppelmords erheben zu wollen. Sie wirft dem 21-Jährigen vor, am 2. März am Frankfurter Flughafen die beiden US-Soldaten Nicholas Alden und Zachary Ryan Cuddeback erschossen und zwei weitere schwer verletzt zu haben.

Auch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, die in dem Fall in Deutschland die Ermittlungen übernommen hat, geht indes davon aus, dass die US-Anklage "keine Auswirkungen" auf ihr Verfahren haben wird. In Sicherheitskreisen wird damit gerechnet, dass noch im Juni, spätestens im Juli beim Frankfurter Oberlandesgericht Anklage erhoben wird.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler hatte Arid U. per Internet virtuelle Kontakte in die islamistische Szene, war aber nicht in ein terroristisches Netzwerk eingebunden. Arid U. hatte ausgesagt, er habe aus Rache für den US-Einsatz in Afghanistan Amerikaner töten wollen. Unmittelbar vor der Tat hatte er im Internet ein Video einer angeblichen Vergewaltigung durch US-Soldaten gesehen, das er fälschlicherweise für echt hielt.

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1 Kommentar

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  • M
    Marcus

    Auf Mord steht in den USA dei Todesstrafe. Egal wie zuständig die dortigen Gerichte auch währen und selbst wenn man ihn in D nicht den Prozess machen könnte ,was beides nicht der Fall ist, so könnte mann ihn schon aufgrund dessen nie ausliefern.