Vor zweieinhalb Jahren wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingeführt. Beratungsstellen begrüßen das Gesetz als ein erstes handhabbares Instrument gegen Diskriminierung. Doch viele Betroffene scheuen vor einer Klage zurück
„Sie als Ostdeutsche verstehen doch, dass Sie keinen Anspruch haben“, sagen ihr die Anwälte des Landes Brandenburgs. Die Beweislast dafür liegt bei ihr