Ein britisches Arbeitsgericht gibt einer Bankerin Recht. Ihr war gekündigt worden, weil sie nicht angegeben hatte, dass sie einen Ex-Arbeitgeber verklagt hatte.
Aushöhlung des Arbeitsrechts: Schatzkanzler Osborne will Arbeitnehmern steuerbefreite Aktien geben, wenn sie auf Kündigungs- und Mutterschaftsrechte verzichten.