Kurz vorm Schusswaffengebrauch
Michael F., 46, (Name geändert), soll am 20. Juni 2011 inmitten einer aufgebrachten Menschenmenge einem Zivilpolizisten zweimal ans Pistolenholster gegriffen haben, um diesem die Dienstwaffe zu „rauben“. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart will den bisher Unbescholtenen deswegen hinter Gitter bringen. Die Beweislage ist dünn. „Wäre der Mann kein S-21-Gegner“, sagt sein Anwalt, „würde so was gar nicht erst zur Anklage gebracht.“