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Stationärer Naziprotest

In erster Instanz ist Christian Worch gescheitert. Der Neonaziführer hatte vor dem Schleswiger Verwaltungsgericht Einspruch gegen behördliche Auflagen für den von ihm in Uetersen angemeldeten Aufmarsch eingelegt. Vor allem, dass für den kommenden Samstag nur eine „stationäre Kundgebung am Hafen“ genehmigt wurde, wollte er nicht hinnehmen. Doch das Gericht folgte der „Gefahrenabwägung“ des Kreises Pinneberg. „Zu der für 300 Teilnehmer angemeldeten Kundgebung können alleine aus der Region 80 gewaltbereite Rechte kommen“, erklärt eine Gerichtssprecherin. Auch hätte die beantragte Demonstrationsroute an einem bereits von Nazis angegriffenen Jugendzentrum und an vielen türkischen Geschäften entlanggeführt. Worch kann noch vor dem Oberverwaltungsgericht Einspruch erheben. Das „Bündnis gegen Rechts“ ist auf alle Fälle vorbereitet: „Wir sind und bleiben in der Stadt“, betont Uwe Zabel, Chef der IG Metall Unterelbe. Um 9 Uhr beginnt der Sternmarsch der Antifa in Uetersen. as

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