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Naturheilkunde doch abgeschossen

Ein einziges Pflanzenpräparat wird künftig noch von den Krankenkassen bezahlt. Zwei Vorsorge-Untersuchungen beim Zahnarzt pro Jahr bleiben gebührenfrei

BERLIN taz ■ Nur ein einziges pflanzliches Mittel steht auf der Liste der verschreibungsfreien Medikamente, die künftig noch von den Kassen bezahlt werden sollen: Johanniskraut für mittelschwere Depressionen. Damit zerschlagen sich die Hoffnungen der Naturheilkundler, wenigstens ein dünnes Standbeinchen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu erhalten. Die nebenwirkungsarmen Naturheilpräparate für Patienten über 12 Jahre sind demnach fast durch die Bank privat zu bezahlen.

Mit der Gesundheitsreform, die zum 1. Januar in Kraft getreten ist, werden nicht rezeptpflichtige Arzneien grundsätzlich nicht mehr kassenbezahlt. Es sollte jedoch einen Ausnahmenkatalog geben, an dem vor allem auch das grüne Herz bei der Formulierung des allparteilichen Gesundheitskompromisses im vergangenen Jahr hing: Die Grünen Biggi Bender und Krista Sager redeten etwa gerne von Mistelpräparaten bei Krebs. Doch die Liste, die der zuständige Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen nun zwecks Abstimmung an die Pharmaindustrie geleitet hat und die der taz vorliegt, umfasst keine Mistel- und auch keine homöopathischen Mittel. Bis Ende März wird die Liste endgültig beschlossen.

Auch an anderen Ecken macht die Umsetzung der Reform noch vielen Menschen Kummer: Das Gesundheitsministerium ist unzufrieden mit der Einigung in Sachen Praxisgebühr beim Zahnarzt. Klar ist mittlerweile zwar, dass zwei Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr beim Zahnarzt gebührenfrei sind. Aber der gefundene Kompromiss, wonach das Inkassorisiko für die Gebühr bei den Kassen liegen wird, wird womöglich beanstandet, erklärte Ministeriumssprecher Klaus Vater gestern und schloss juristische Schritte nicht aus. UWI

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