Infostand-Meldepflicht: Erfassungsschutz für brave Bürger
Verfassungsschutz (VS) – da denkt man an konspirative Treffen, V-Leute und Hinterzimmer. Die Wirklichkeit sieht prosaischer aus: Die Geheimsdienstler stützen sich zu einem guten Teil auf frei zugängliche Quellen. Am liebsten recherchieren sie offenbar gar nicht, sondern lassen sich die Informationen frei Haus kommen – und das en gros.
KOMMENTAR VON JAN KAHLCKE
Auf den ersten Blick scheint sich der Hamburger Verfassungsschutz vor allem selbst zu schaden, wenn er sich mit den Daten von Elterninitiativen, Bibelgruppen oder Vegetariern zumüllt.
Aber ganz so harmloser Unfug ist die routinemäßige Überprüfung von Infostand-Anmeldern nicht: Wer je ernsthaft mit der Staatsgewalt aneinander geraten ist, weiß, dass sich noch aus den kümmerlichsten Erkenntnissen des Verfassungsschutzes schnell die abstrusesten Verdachtsmomente konstruieren lassen. Das Bedürfnis unbescholtener Bürger, den Kontakt mit dem Nachrichtendienst möglichst weiträumig zu umgehen, ist daher nachvollziehbar.
Zur Vertrauensbildung tragen die Geheimen nicht gerade bei, wenn sie behaupten, sie bräuchten die Daten auch, falls „Störungen durch Extremisten zu befürchten sind“. In diesem Fall muss ohnehin die Polizei aktiv werden – und kann bei Bedarf den VS hinzuziehen. Und personenbezogene Daten der Anmelder brauchen die Verfassungshüter dafür schon mal gar nicht.
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