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Hohmann besiegt „Stern“

Gericht untersagt dem Magazin Tatsachenbehauptung, der CDU-Politiker habe Juden als „Tätervolk“ bezeichnet

FRANKFURT/MAIN taz ■ Der wegen strittiger Aussagen in seiner Rede zum Tag der Deutschen Einheit aus der CDU-Bundestagsfraktion ausgeschlossene Martin Hohmann obsiegte gestern in einem Unterlassungsverfahren. Sollte die Illustrierte Stern noch mal behaupten, Hohmann habe in seiner Rede Juden als „Tätervolk“ bezeichnet, muss der Verlag Gruner & Jahr 250.000 Euro an Hohmann zahlen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. Die Tatsachenbehauptung des Stern sei Hohmann nicht zwingend nachzuweisen; die entsprechenden Passagen in der Rede könnten auch anders interpretiert werden. Das Urteil ist Wasser auf die Mühlen des CDU-Kreisverbands Fulda. Dort herrscht bis in die Führungsspitze noch immer die Ansicht, Hohmann habe „nichts Schlimmes“ gesagt und gehöre deshalb rehabilitiert. In der Region gab es nach dem Fraktionsausschluss des Rechtspopulisten rund 150 Parteiaustritte. Ende Februar hatte es die Staatsanwaltschaft abgelehnt, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. „Volksverhetzung“ – so der Tenor einiger Strafanzeigen – habe Hohmann nicht nachgewiesen werden können. Die hessische CDU dagegen bleibt auf der mit dem Bundesvorstand vereinbarten Linie. Hohmann werde ausgeschlossen, sagte Regierungssprecher Dirk Metz auch gestern. Im April soll das Parteigericht der Hessen-CDU endlich tagen und urteilen. In der Sache war der CDU von der SPD schon „Verschleppung“ des Verfahrens vorgeworfen worden. Ob Hohmann auch gegen andere Zeitungen juristisch vorgeht, blieb gestern unklar. KPK

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