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U-Häftling wieder entlassen

Erst wurde Florian W. frei gelassen, dann wieder festgenommen. Jetzt wurde der Sicherungshaftbefehl wegen fehlender Fluchtgefahr abermals aufgehoben

Bremen taz ■ Der Untersuchungshäftling, der vor knapp vier Wochen trotz eines Tötungsvorwurfs nach sechs Monaten Untersuchungshaft entlassen und kurz darauf wieder festgenommen wurde, ist gestern abermals frei gelassen worden. Das Oberlandesgericht begründet diesen Schritt, der auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft erfolgt war, mit „fehlender Fluchtgefahr“.

Florian W. habe nach seiner ersten Entlassung weder die Möglichkeit zur Flucht genutzt noch habe er einen Versuch vorbereitet, so ein Gerichtssprecher. „Er hat vielmehr Kontakt zu seiner Bewährungshelferin aufgenommen und ist auch in deren Büro festgenommen worden.“ Er verfüge „über tragfähige soziale und familiäre Bindungen. Er ist verheiratet und wohnt zusammen mit seiner Frau und drei Kindern, von denen eines ein gemeinsames Kind ist.“

Der Fall hatte nach einem Bericht des TV-Magazins buten un binnen für Aufregung gesorgt, weil es zunächst hieß, Florian W. sei wegen Überlastung der Gerichte frei gekommen. Nach einem halben Jahr U-Haft hätte der Prozess eigentlich eröffnet werden müssen, doch innerhalb dieser Frist war kein Termin für die Hauptverhandlung zustande gekommen. An Überlastung habe dies jedoch nicht gelegen, stellte der Rechtsausschuss fest. Justizstaatsrat Ulrich Mäurer sprach von der „Schlitzohrigkeit des Verteidigers“. Der habe einfach einen Termin außerhalb der Frist ausgehandelt.

Im Juni muss sich Florian W. vor dem Landgericht verantworten. Bis zu einer Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. eib

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