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Kein Halteverbot

Das OVG Lüneburg erlaubt ausdrücklich das „wilde“ Parken von Fahrrädern auf dem Bahnhofsvorplatz

dpa/taz ■ In Lüneburg dürfenRadfahrer auch künftig ihre Velos „wild“ auf dem Bahnhofsvorplatz abstellen. Das hat am Freitag das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden. Die Straßenverkehrsordnung biete keine Rechtsgrundlage, das Abstellen von Fahrrädern im Gehwegbereich generell zu verbieten, begründete das Gericht sein Urteil.

Ein Radfahrer hatte gegen die Stadt Lüneburg geklagt, weil er sein Rad trotz eines nahen, gebührenpflichtigen Fahrrad-Parkhauses weiter auf dem Bahnhofsplatz abstellen will. 1999 war der Bereich zur Zone mit eingeschränktem Haltverbot erklärt und das Zusatzschild „auch Fahrräder“ aufgestellt worden. Seitdem transportierten städtische Mitarbeiter häufig „wild“ abgestellte Velos ab und verlangten 15 Euro „Auslösegebühr“.

In Bremen montiert das Bauressort derzeit die letzten Fahrradständer auf dem Bahnhofsvorplatz ab. RadfahrerInnen sollen künftig verstärkt die kostenpflichtige „Radstation“ benutzen. An ein formelles „Halteverbot“ auf dem Platz habe man allerdings noch nicht gedacht, heißt es. jox/sim

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