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Länder müssen ran

Wo Koch & Co Subventionen streichen könnten

BERLIN (taz) ■ Während die Bundesregierung kaum Vorschläge zur Subventionskürzung macht, kommen die Länder mit gewichtigen Vorschlägen. Die Ministerpräsidenten von Hessen, Roland Koch (CDU), und Nordrhein-Westfalen, Peer Steinbrück (SPD), wollen Subventionen nach der „Rasenmähermethode“ um 10 Prozent kürzen. Sie gehen dabei von einer zu bearbeitenden Gesamtsumme von 150 Milliarden Euro aus, von „ausnahmslos“ allen direkten Finanzhilfen und Steuervergünstigungen.

Jürgen Rüttgers, CDU-Bundesvize und Fraktionschef in NRW, glaubt dagegen nicht, dass der gleichmäßige Schnitt funktioniert. Doch auch er fordert Einschnitte bei den Subventionen, allerdings mit Prioritäten etwa bei der Kohle oder bei Mietraum. Doch inwieweit können die Länder überhaupt mitreden beim Subventionsabbau?

Beim Alkohol nicht. Dessen Subventionierung steht im Branntwein-Monopolgesetz und hat letztes Jahr 108 Millionen Euro verschlungen. Es ist jedoch allein Sache des Bundes, über die Förderung von Schnapsbrennereien durch überhöhte Einkaufspreise zu entscheiden.

Anders dagegen Pendlerpauschale und Wohnraumsubventionierung. Diese Punkte wirken sich unter anderem auf die Einkommensteuer aus, und die steht zu zwei Dritteln den Ländern zu. Deswegen sind hier Kürzungen von ihnen abhängig.

Die Steinkohlesubventionierung war bislang Ländersache. Erst der Koalitionsstreit in Düsseldorf brachte Berlin ins Spiel, nachdem die NRW-Grünen dem Bundeskanzler eine Beteiligung an der Kohleförderung abgerungen hatten. Diese hatte im letzten Jahr 3,2 Milliarden Euro betragen. Um Bund und Länder zu entlasten, war gleichzeitig eine Reduzierung der Fördermenge auf 18 Millionen Tonnen vereinbart, der Bundeskanzler will sich jetzt nochmals 2 Millionen Tonnen sparen. MH

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