Castor-Urteil: Sieg für das Recht auf Recht
Bisweilen stellt sich die Frage nach dem gesunden Menschenverstand von Richtern. Speziell trifft dies in der Regel auf die professionellen Rechtsprecher an Verwaltungsgerichten zu. Zu ihren Gunsten darf allerdings mit einiger Berechtigung unterstellt werden, dass Verwaltungsrecht und allgemeines Rechtsempfinden nicht immer kompatibel sind.
KOMMENTAR VON SVEN-MICHAEL VEIT
Das Bundesverfassungsgericht ist da weit weniger engstirnig in seiner Auslegung von Paragrafen, und das ist löblich. Denn es hat mit seiner Castor-Entscheidung das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gestärkt.
Und der besagt letztlich, dass Menschen nicht nur – wie in Hamburg geschehen – gegen Kinderlärm aus einer Kita auf dem Nachbargrundstück klagen dürfen, sondern eben auch im Wendland gegen mögliche Gefahren durch einen Atommülltransport auf der Straße vor dem eigenen Haus.
Diese Logik ist nicht nur einsichtig – alles andere wäre schlicht unverständlich. Die Betroffenheit ist so offenkundig, dass sich die Frage stellt, ob das höchste deutsche Gericht wirklich mit so einem juristischen Quark behelligt werden musste. Auch Lüneburger Oberverwaltungsrichter hätten zu dieser Einsicht fähig sein können.
Damit ist noch nicht gesagt, dass die Klagenden Recht haben. Aber sie haben jetzt die Chance, es zu bekommen.
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